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O tempora o mores

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Demontage des Sozialen

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Die Demontage des Sozialen

Spätestens mit der sogenannten Wende in den 80er Jahren des vergangenen Jahrhunderts setzte eine nunmehr unverholene Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums von unten nach oben ein.

Wie man mit Almosen die große Mehrheit blendet ...

Die geplante Erhöhung der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes ist das aktuellste Beispiel für die Augenwischerei der sogenannten Volksvertreter. Jene, die zusätzlicher finanzieller Mittel am dringendsten bedürften, werden zunächst einmal ausgeschlossen, denn das Kindergeld wird als Einkommen auf die Sozialleistungen angerechnet. Bei den unteren Einkommensgruppen wird eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 € pro Kind kaum den Anstieg der Lebenshaltungskosten kompensieren und die mittleren Einkommensgruppen werden durch diese Erhöhung auch kaum reicher. Bleiben die höheren Einkommensgruppen, denen dank der Anhebung des Kinderfreibetrages immerhin fast 40 € zusätzlich gutgeschrieben wird.

Was für den Einzelnen also kaum ein Tropfen auf den heißen Stein ist, könnte in der Summe natürlich auch dazu beitragen, das notorisch unterfinanzierte Bildungssystem zu stärken. Aber fast scheint es, als hätten die wirtschaftlichen und politischen Eliten daran eigentlich gar kein Interesse — denn wer Geld hat, ist auf ein gutes öffentliches Bildungssystem nicht wirklich angewiesen. Und ein solches Bildungssystem schafft nur unnötige Konkurrenz. (30.11.2009)

 

Staatlich verordnete Armut

„Einen Handlungsbedarf zur Bekaempfung von Armutsloehnen (bei den Lehrkräften in den Integrationskursen; WG) sieht die Bundesregierung selbst dann nicht, wenn sie fuer die Situation selbst verantwortlich ist. Denn die Verguetung der Lehrkraefte unterliege insbesondere „der Vertragsfreiheit zwischen Kurstraeger und Lehrkraft“. Da koenne sie oder das zustaendige Bundesamt „keinen unmittelbaren Einfluss“ nehmen.“ (Newsletter .info netzwerk-weiterbildung 05/11) Was bitte ist es denn anderes als der in Abrede gestellte „unmittelbarer Einfluss“, wenn staatlicherseits die Höhe der Förderung wie die Höhe der Teilnehmerbeiträge unabänderlich festgeschrieben ist? Zu einem solchen Zynismus ist nur fähig, wessen Leistung und Vergütung in keinem vernünftigen Verhältnis mehr stehen, wahrscheinlich auch nie gestanden haben. (12.10.2011)

 
 
 
 
 
 
 

 

Stand: 12.10.2011